126 Ziff. 33). Hinsichtlich des Schriftbilds der letztwilligen Verfügung und anderen handschriftlichen Schreiben des Erblassers (KB 15; Klageantwortbeilage des Beklagten 1 [KAB1] 10, 11; Klageantwortbeilage des Beklagten 2 [KAB2] 5, 6) zeigen sich grundsätzlich keine massgeblichen - 12 -