3.7. Mit Eingabe vom 4. März 2025 reichte die Beklagte 2 eine Kostennote über Fr. 7'219.85 (inkl. Spesen und MwSt.) ein. 3.8. Mit Eingabe vom 20. März 2025 reichte die Klägerin eine Kostennote über Fr. 7'474.55 (inkl. Spesen und MwSt.) ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: