4. Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten sowie Parteientschädigung für die Klägerin) vor dem Bezirksgerichts Zofingen gemäss Entscheid vom 23. Mai 2024 (Verfahren OZ.2022.5) seien entsprechend den vorgenannten Ziffern vollumfänglich den Beklagten aufgrund deren Unterliegens solidarisch aufzuerlegen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MwSt. - " 3.2. Am 30. November 2024 reichte die Klägerin (unaufgefordert) eine persönliche Stellungnahme ein. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 13. Dezember 2024 beantragte der Beklagte 1 die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt. und Auslagen).