Einkommen Kläger Fr. 5'350.00 (netto, inkl. Anteil 13. Monatslohn, ohne Kinderzulagen) Einkommen Beklagte (netto, inkl. Anteil 13. Monatslohn, ohne Kinderzulagen): - bis 31. Juli 2026 Fr. 1'914.00 - ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2030 Fr. 3'062.00 - ab 1. Februar 2030 Fr. 3'828.00 […] " 1.2. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Auf das Prozesskostenvorschussbegehren der Beklagten wird nicht eingetreten.