7.2. Der Kläger bringt vor (Eingabe vom 15. März 2024 Ziff. 3.1), er erhalte für das Jahr 2023 keine Bonuszahlung. Eine Regelmässigkeit liege nicht mehr vor. Er habe keinen Rechtsanspruch auf den Bonus, selbst wenn er in den vorherigen Jahren jeweils einen Bonus erhalten habe. Es sei kein Verlass darauf, dass ihm zukünftig regelmässig Bonuszahlungen ausgerichtet würden. In der Lohnabrechnung vom März 2022 sei insbesondere festgehalten, dass der Bonus freiwillig und vom Geschäftsertrag abhängig sei; auch mehrere Auszahlungen ergäben kein Anrecht auf eine regelmässige Auszahlung des Bonus.