Es handle sich um eine regelmässig ausgerichtete Prämie, worauf aus arbeitsrechtlicher Sicht Anspruch bestehe. Es sei davon auszugehen, dass dem Kläger künftig weitere Bonuszahlungen ausgerichtet würden. Es rechtfertige sich deshalb, in der Unterhaltsberechnung die Bonuszahlung zu berücksichtigen. Die Vorinstanz rechnete dem Kläger Fr. 4'500.00 als Nettobonus zum Einkommen hinzu. Es resultierte ein Nettojahreslohn von Fr. 68'705.70 (=[Fr. 4'938.90 x 13] + Fr. 4'500.00), damit - 25 - ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 5'725.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn und Bonus [Fr. 68'705.70 / 12]).