6.5.2. Sofern es die finanziellen Verhältnisse zulassen, ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum auf das familienrechtliche Existenzminimum zu erweitern (vgl. BGE 147 III 265 E. 7.2 und Ziff. 2.4 der KEKA-Richtlinien). Dazu gehören typischerweise die Steuern sowie eine Kommunikationsund Versicherungspauschale (vgl. E. 5 hiervor).