6.5. 6.5.1. Der Kläger bringt zudem vor (Berufung Ziff. 3.1), trotz Überschussverteilung in sämtlichen Phasen sei das familienrechtliche Existenzminimum in sämtlichen Phasen ausser Acht gelassen worden, obwohl der Kläger dies in seiner Replik beantragt habe. Im Kreisschreiben "Empfehlung für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen von Kindern" werde ausgeführt, dass, wenn es die finanziellen Verhältnisse zuliessen, das betreibungsrechtliche Existenzminimum um das familienrechtliche Existenzminimum zu ergänzen sei. Dabei würden namentlich die Kosten für das Kontaktrecht und die Kommunikation und Versicherungen aufgeführt.