6.4.2. Die Beklagte bringt vor (Eingabe vom 28. März 2024 Ziff. 4), im Mietvertrag vom 27. August 2022 werde zwar festgehalten, dass die Heizkosten durch die Mieterschaft pauschal vergütet würden und diese nach einer Mietdauer von einem Jahr neu zu überprüfen seien. Offenbar wolle die Verwaltung die Heizkosten von Fr. 150.00 auf Fr. 330.00 monatlich erhöhen. Diese Erhöhung scheine offenkundig missbräuchlich, zumal die tatsächlichen Kosten gemäss Statistik des HEV für Heizöl und Holzpellets in der Zeitspanne von August 2022 bis Januar 2024 sogar leicht gesunken und die Kosten für Gas und Strom lediglich um knapp 10 % gestiegen seien.