___ auf Fr. 736.00 (Grundbetrag: Fr. 400.00; Wohnkosten: Fr. 250.00; Krankenkasse KVG: Fr. 86.00). - 19 - Aus Berufungsbeilage 5 geht hervor, dass die Mutter von E._____ eine monatliche IV-Kinderrente in der Höhe von Fr. 164.00 erhält. Somit beträgt das Einkommen von E._____ Fr. 364.00 (Fr. 164.00 IV-Kinderrente und Fr. 200.00 Kinderzulage). Es resultiert ein ungedeckter Bedarf von E._____ in der Höhe von Fr. 372.00 (Fr. 736.00 – Fr. 364.00).