Vor dem 31. Juli 2026 bestünde keinerlei Überschuss, womit eine Fremdbetreuung finanziert werden könne. Eine Verpflichtung zur Finanzierung von Fremdbetreuung könne nur angeordnet werden, wenn ein erweitertes Existenzminimum vorliege. Vorliegend sei dies nicht in sämtlichen Phasen der Fall. Genauso bestünde ein geringer Überschuss. Daher sei eine Übernahme allfälliger Fremdbetreuung in allen Phasen zu streichen.