Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an den Unterhalt von D._____, geb. tt.mm. 2014, ab Rechtskraft der Scheidung bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung (Art. 277 Abs. 2 ZGB), mindestens bis zur Volljährigkeit, monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: