2.9. Die Beklagte hielt mit Duplik an ihren gestellten Rechtsbegehren fest. 2.10. Mit Entscheid vom 31. Juli 2023 erkannte das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Familiengerichts, u.a. " […] 4.5. Ist ein Elternteil nicht in der Lage, während den vereinbarten Besuchs- und Ferienzeiten die Betreuung der Kinder zu übernehmen, so hat er eine angemessene Betreuung durch Drittpersonen auf eigene Kosten zu organisieren.