6. Der Kläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt von D._____, geboren am tt.mm. 2014, CHF 800.00 monatlich im Voraus zuzüglich Kinder- und Ausbildungszulagen über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung zu bezahlen. Das Beweisergebnis bleibt vorbehalten. […] " 2.2. Mit Stellungnahme vom 29. Juni 2021 stellte die Beklagte u.a. folgenden Antrag: " […]