1. Die Parteien heirateten am 10. August 2012. Sie haben die gemeinsamen Kinder C._____, geb. tt.mm. 2011, und D._____, geb. tt.mm. 2014. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. Mai 2021 reichte der Kläger eine unbegründete Scheidungsklage beim Bezirksgericht Rheinfelden ein und stellte u.a. folgende Rechtsbegehren: " […] 5. Der Kläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt von C._____, geboren am tt.mm. 2011, CHF 800.00 monatlich im Voraus zuzüglich Kinder- und Ausbildungszulagen über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung zu bezahlen. Das Beweisergebnis bleibt vorbehalten.