1. Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadenersatz von Fr. 1'000'000.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 2'400'000.00. Er begründet seine Forderung im Wesentlichen damit, die Beklagte habe im Jahr 2003 auf Grundlage eines unvollständigen Baugesuchs und ohne seine Zustimmung eine rechtswidrige Baubewilligung erteilt. Mit dieser Bewilligung habe sie seinen Schwiegervater D._____ und den Architekten E._____ ohne sein Einverständnis ermächtigt, ein Haus auf seinem Grundstück zu errichten und eine Auflage verfügt, welche zu einer Eigentumsbeschränkung zu seinem Nachteil und zugunsten einer Nachbarparzelle geführt habe. Der Kläger macht geltend, das Verhalten der Beklagten habe sowohl zu einem