2. 2.1. Gegen dieses ihm am 30. September 2024 in begründeter Fassung zugestellte Urteil erhob der Kläger am 25. Oktober 2024 Berufung und beantragte sinngemäss, das Urteil sei aufzuheben und die Klage gutzuheissen. Ausserdem stellte er den Antrag, alle Beweise seien auch strafrechtlich zu verfolgen. Er mache Urkundenfälschung, Betrug, Vertragsverletzung und systematischen Betrug (Vetternwirtschaft) geltend. 2.2. Es wurden die Akten beigezogen, jedoch keine Stellungnahmen eingeholt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: