1. 1.1. A._____ (Kläger) und seine Ehefrau C._____ sind Eigentümer der Parzelle S._____ Nr. aaa. Am 28. April 2003 erteilte der Gemeinderat S._____ für die Parzelle Nr. aaa die Baubewilligung betreffend den Neubau eines Einfamilienhauses. Nach Rechtskraft der Baubewilligung wurde das Bauvorhaben umgesetzt. In der Folge ist es zwischen dem Kläger und der Gemeinde S._____ (Beklagte) hinsichtlich der erteilten Baubewilligung zu einem Streit gekommen.