2. Das Bundesgericht hiess die gegen den Entscheid vom 14. November 2023 erhobene Beschwerde der Klägerin mit Urteil 4A_32/2024 vom 1. Oktober 2024 (Bundesgerichtsentscheid) teilweise gut. Es hob den obergerichtlichen Entscheid auf, entschied selbst neu und wies die Sache zur Neuverlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens an das Obergericht zurück.