a) der erstinstanzlichen Entscheidgebühr von CHF 4'350.00 b) der zweitinstanzlichen Entscheidgebühr von CHF 4'350.00 b) den Kosten der Beweisführung von CHF 459.00 Total CHF 9'159.00 werden der Klägerin auferlegt und mit den von der Klägerin geleisteten Vorschüssen von gesamthaft CHF 8'350.00 (CHF 4'000.00 [Vorschuss erstinstanzliches Verfahren] + CHF 4'350.00 [Vorschuss erstes Berufungsverfahren ZOR.2020.59]) verrechnet, so dass die Klägerin dem Gericht CHF 809.00 nachzubezahlen hat.