werden der Klägerin und den Beklagten (in solidarischer Haftbarkeit) je zur Hälfte mit CHF 4'579.50, auferlegt. 2.2. Die Gerichtskosten von total CHF 9'159.00 werden mit den von der Klägerin geleisteten Vorschüssen von gesamthaft CHF 8'350.00 (CHF 4'000.00 [Vorschuss erstinstanzliches Verfahren] + CHF 4'350.00 [Vorschuss zweitinstanzliches Verfahren]) verrechnet, so dass die Beklagten der Klägerin CHF 3'770.50 in solidarischer Haftbarkeit direkt zu ersetzen haben. Somit haben die Beklagten dem Gericht CHF 809.00 nachzuzahlen. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen."