jeweils zuzüglich allfällig gesetzlich oder vertraglich bezogener Kinder- und Ausbildungszulagen. […] 8. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden monatlichen Nettoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn) ausgegangen: Ehemann Fr. 12'369.40 Ehefrau - bis 31. Juli 2027 Fr. 2'695.90 - ab 1. August 2027 Fr. 3'594.55 - 30 -