infolge des erhöhten Kalorienbedarfs und der notwendigen wiederholten Medikamenteneinnahme (teilweise auch […]) der Kinder ausgewiesen ist. Bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit bzw. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind Fremdbetreuungskosten in dieser Höhe daher nicht zu beanstanden.