5. Kinder 5.1. Einkommen Aus den aktuellen Lohnabrechnungen ergibt sich, dass die Klägerin Familienzulagen von gerundet Fr. 251.80 (Fr. 269.00 von denen allerdings Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden) sowie Kinderzulagen von Fr. 825.00 pro Monat erhält. Sie erhält somit je Kind gerundet Fr. 358.95. Ab 1. August 2027 ist beim Arbeitsort der Klägerin (U._____; vgl. Lohnausweis 2024, in: Beilage zur Eingabe der Klägerin vom 8. Juli 2025) eine Ausbildungszulage von Fr. 325.00 neben der Familienzulage von Fr. 83.95 und somit insgesamt Fr. 408.95 pro Kind zu berücksichtigen.