Beim Beklagten wird sich ab August 2027 das steuerbare Einkommen (bestehend aus eigenem Einkommen*) unter Berücksichtigung der üblichen steuerrechtlichen Abzüge (für Berufsauslagen, Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, Versicherungen, Unterhaltsbeiträge**) approximativ geschätzt (durchschnittlich) auf Fr. 87'000.00 (Kanton) bzw. Fr. 91'200.00 (Bund) belaufen. Daraus resultiert eine monatliche Steuerbelastung von ungefähr Fr. 1'220.00. Das familienrechtliche Existenzminimum des Beklagten erhöht sich entsprechend auf Fr. 5'026.00. *12x Fr. 12'369.40 = Fr. 148'432.80 **Unterhalt neu 12x