Beim Beklagten wird sich bis Juli 2027 das steuerbare Einkommen (bestehend aus eigenem Einkommen*) unter Berücksichtigung der üblichen steuerrechtlichen Abzüge (für Berufsauslagen, Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, Versicherungen, Unterhaltsbeiträge**) approximativ geschätzt (durchschnittlich) auf Fr. 79'800.00 (Kanton) bzw. Fr. 84'000.00 (Bund) belaufen. Daraus resultiert eine monatliche Steuerbelastung von ungefähr Fr. 1'050.00 (vgl. Steuerrechner des Kantons Aargau). Das familienrechtliche Existenzminimum des Beklagten erhöht sich entsprechend auf Fr. 4'856.00. *12x Fr. 12'369.40 = Fr. 148'432.80 **Kanton: Abzug für Berufsauslagen: Fr. 2'000.00;