4.2.1. Die Vorinstanz erhob die Nettolohneinkommen des Beklagten der Jahre 2019 bis 2022 und ging gestützt darauf (ohne Auto- und Repräsentationsspesen) von einem durchschnittlichen Lohn des Beklagten von Fr. 133'598.75 pro Jahr bzw. Fr. 11'133.00 pro Monat (inkl. 13. Monatslohn, Provisionen und Bonuszahlungen) aus (vorinstanzliches Urteil E. 8.3.3 S. 24 f.).