3.2.4.2. Grundsätzlich ist eine Pauschale für auswärtige Verpflegung nur dann auszurichten, wenn entsprechende tatsächliche Mehrkosten nachgewiesen sind. Isst ein Ehegatte zuhause oder nimmt er etwas von zuhause mit, so sind die damit verbundenen Kosten bereits durch den Grundbetrag abgedeckt (vgl. SIX, Eheschutz, 2. Aufl. 2014, N. 2.122). Den im Recht liegenden Lohnabrechnungen der Klägerin sind Abzüge vom Lohn für Verpflegung zu entnehmen (Beilage 25 zur Eingabe der Klägerin vom 18. April 2023). Von solchen Kosten ist bei der Klägerin, die tageweise in einem […] arbeitet, auch nach dem Stellenwechsel auszugehen. Hier ist der übliche Ansatz (Fr. 220.00 bei einem 100 %-Pensum;