Sie hat in diesen 6 Monaten einen durchschnittlichen Nettolohn (inkl. 13. Monatslohn ohne Fami- lien- sowie Kinderzulagen, ohne […] 2025) von gerundet Fr. 2'897.80 ([Fr. 2'488.50 + Fr. 2'488.50 + Fr. 2'488.50 + Fr. 2'763.10 + Fr. 3'037.75 + Fr. 4'120.30] / 6) erwirtschaftet. Zuvor, von August bis Dezember 2023 arbeitete die Klägerin in einem 50 %-Pensum und erzielte einen Nettolohn (ohne Kinderzulagen von [mutmasslich wie im 2024] 5 x Fr. 825.00) von Fr. 2'961.60. Auch schon früher – insbesondere vor der Geburt des dritten nicht ehelichen Kindes vom tt.mm.2021 (act. 96) – war die Klägerin in der - 17 -