Wie die mit Eingabe vom 8. Juli 2025 eingereichten aktuellen Lohnausweise der Klägerin von Januar bis Juni 2025 belegen, arbeitet die Klägerin nun in einem 60 %-Pensum, wobei sie auch noch vereinzelt Zusatztage (vgl. Lohnabrechnungen April bis Juni 2025) leistet. Sie hat in diesen 6 Monaten einen durchschnittlichen Nettolohn (inkl. 13. Monatslohn ohne Fami- lien- sowie Kinderzulagen, ohne […] 2025) von gerundet Fr. 2'897.80 ([Fr. 2'488.50 + Fr. 2'488.50 + Fr. 2'488.50 + Fr. 2'763.10 + Fr. 3'037.75 + Fr. 4'120.30] / 6) erwirtschaftet.