Wenn die Klägerin in Frühschicht (und nicht Spätdienst) in einem […] arbeiten würde, wäre es möglich, dass die Klägerin die Kinder morgens noch wecke und instruiere, so dass sich diese dann selbst für die Schule bereit machen könnten. Ferner weist der Beklagte darauf hin, dass D._____ schon mehrfach erfolgreich ein Lager besucht habe, mithin habe dieser sich alsdann selbständig therapieren, […], Medikamente einnehmen und auf eine krankengerechte Nahrungseinnahme achten können (Berufung S. 7-12 Rz. 6 ff.; vgl. auch Eingabe vom 17. Februar 2025 S. 3 f.).