auch keinen erhöhten Waschbedarf festgestellt. Hinsichtlich der Fremdbetreuung durch die Grosseltern sei zu berücksichtigen, dass die Kinder mit zunehmendem Alter selbständiger würden und notfalls auch eine externe Betreuung gefunden werden könne. Wenn die Klägerin in Frühschicht (und nicht Spätdienst) in einem […] arbeiten würde, wäre es möglich, dass die Klägerin die Kinder morgens noch wecke und instruiere, so dass sich diese dann selbst für die Schule bereit machen könnten.