Selbst wenn der von der Klägerin angegebene Zeitaufwand der aufgezählten Aufgaben und Behandlungen tiefer ausfalle, handle es sich im Vergleich zu Kindern ohne […] immer noch um einen deutlichen Mehraufwand. Den 12-jährigen Kindern dürfe es aktuell noch nicht zugemutet werden, grösstenteils selbst für die adäquate Behandlung der […] verantwortlich zu sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr habe eine erwachsene Betreuungsperson die Kinder ausserhalb der Schulzeiten zu beaufsichtigen und damit sicherzustellen, dass die verschiedenen medizinischen Behandlungen und Therapien durchgeführt würden.