Familienrechtl. Existenzminimum D._____ (mit Steueranteil) - bis 31. Juli 2027 CHF 973.00 - ab 1. August 2027 CHF 1'018.00 - ab 1. August 2029 CHF 1'768.00 2. Befinden sich die Kinder in einer Berufslehre, so ist ihnen ein Drittel ihres Nettoeinkommens an den Unterhalt anzurechnen bzw. davon abzuziehen. 3. Erhält der Beklagte einen Bonus, so haben die Kinder Anspruch auf je einen Sechstel des Nettobonus."