7. Die Ehegatten ersuchen das Gericht, mit Rechtskraft des Scheidungsurteils die Vorsorgeeinrichtung des Ehemannes (E._____) anzuweisen, von seiner Austrittsleistung den Betrag von Fr. 37'652.85 auf die Vorsorgeeinrichtung der Ehefrau (F._____) zu überweisen. 8. In güterrechtlicher Hinsicht sind die Ehegatten beim heutigen Besitzstand per saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. 9. Die Ehegatten tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.'