4. Auf die Festlegung eines Besuchs- und Ferienrechts des Beklagten und Vaters wird verzichtet. 5. Die Teilscheidungsvereinbarung der Parteien vom 24. Februar 2021 wird in den Ziffern 5 bis 9 zum Entscheid erhoben bzw. genehmigt und damit Bestandteil des Entscheiddispositivs. Die Vereinbarung lautet in den genannten Ziffern wie folgt: '5. Die Ehegatten verzichten gegenseitig auf nacheheliche Unterhaltsbeiträge. 6. Die Erziehungsgutschriften gemäss Art. 29sexies AHVG seien der Ehefrau anzurechnen.