2.11. Mit Entscheid vom 18. Dezember 2023 erkannte das Präsidium des Familiengerichts Rheinfelden: " 1. In Gutheissung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens wird die am tt.mm.2009 vor dem Zivilstandsamt Q._____ geschlossene Ehe der Parteien gestützt auf Art. 112 ZGB geschieden. -7- 2. Die elterliche Sorge über die gemeinsamen Kinder C._____ und D._____, beide geb. tt.mm.2011, wird der Klägerin und Mutter zugeteilt. 3. Die Kinder C._____ und D._____, beide geb. tt.mm.2011, stehen unter der Obhut der Mutter, bei welcher sie ihren Hauptwohnsitz haben.