3. Phase: 1. August 2027 bis zur Mündigkeit bzw. bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung der Kinder je CHF 1'266.00 3. Die Abänderung des Rechtsbegehrens Ziff. 2 vorstehend bleibt nach Abschluss des Beweisverfahrens vorbehalten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin." 2.9. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 wurden u.a. die Akten SF.2021.9, VF.2021.6 und SF.2022.13 der Parteien beigezogen. 2.10. Am 25. April 2023 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidium des Familiengerichts Rheinfelden statt, an welcher die Parteibefragung durchgeführt wurde.