" 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin an den Unterhalt der Kinder C._____ und D._____, geb. tt.mm.2011, monatlich und monatlich im Voraus bis zum Abschluss einer ordentlichen Erstausbildung der Kinder auch -5- über die Mündigkeit hinaus mindestens folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: Ab Rechtskraft bis und mit Juli 2027 je CHF 3'130.00 (CHF 2'785.00 Barunterhalt und CHF 345.00 Anteil Betreuungsunterhalt) Ab August 2027 bis Abschluss einer ordentlichen Erstausbildung auch über die Mündigkeit hinaus je CHF 2'515.00