9. Es sei die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen und es sei der Klägerin nach Vorliegen des Beweisergebnisses Gelegenheit zur Bezifferung der Ansprüche einzuräumen. Der Beklagte sei diesbezüglich zu verpflichten, Auskunft über sämtliche seiner Vermögenswerte zu erteilen. 10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten." 2.2. Mit Eingabe vom 3. August 2020 stellte die Klägerin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. 2.3. Mit Eingabe vom 27. August 2020 stellte der Beklagte folgende Anträge: