Allerdings ist nicht erkennbar, dass das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.v. Art. 337 OR einen eigentlichen Schaden im Rechtssinne seitens der kündigenden Partei voraussetzen würde. Zentral ist vielmehr die Frage, inwieweit das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien durch das Verhalten der fristlos gekündigten Partei geschädigt wurde (BGE 142 III 579 E. 4.2). Demgemäss führte das Bundesgericht auch schon aus, nicht die Höhe des Schadens, sondern der damit verbundene Treuebruch sei entscheidend (Urteil des Bundesgerichts 4A_395/2015 vom 2. November 2015 E. 3.6).