3.4. Der Kläger argumentiert auch, die Beklagte könne nicht aufzeigen, wie er ihr mit seinem Verhalten einen Schaden hätte verursachen sollen. Die Beklagte bringe nicht vor, ihr sei durch das klägerische Verhalten ein Gewinn entgangen bzw. der Kläger hätte sich dadurch bereichert (Berufung Ziff. B/2.4).