Wie es sich damit verhält, kann offengelassen werden, zumal die Behauptung, die Beklagte und die G._____ GmbH seien im Verkauf als Konsortium aufgetreten, im Berufungsverfahren neu ist. Weder bringt der Kläger vor, weshalb dieses unechte Novum zulässig wäre noch ist ersichtlich, weshalb der Kläger dieses trotz zumutbarer Sorgfalt nicht schon vor erster Instanz hätte vorbringen können. Im Übrigen behauptet der Kläger auch nicht substantiiert, inwiefern die Kundenakquise für die G._____ GmbH tatsächlich auch zu einem Auftrag für die Beklagte geführt hätte oder hätte führen können.