Der Kläger habe also ohne Absprache mit der Beklagten mehrfach im Namen der G._____ GmbH Offerten für Glasfasernetz-Projekte verschickt. Dabei habe er für die Offerten Muster der Beklagten verwendet und somit im Namen einer anderen Gesellschaft dieselben Produkte angeboten, wie es die Beklagte tue. Der Kläger habe damit eine konkurrenzierende Tätigkeit ausgeübt. Diese konkurrenzierende Tätigkeit stelle eine schwere Verletzung der Treuepflicht gegenüber der Beklagten dar. Eine ordentliche Kündigung hätte das Arbeitsverhältnis erst in zweieinhalb Monaten beendet.