8. Es sei Herr I._____, […] als Zeuge einzuvernehmen. 9. Eventualiter: Die Sache sei an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge –" 3.2. Mit Berufungsantwort vom 15. November 2024 beantragte die Beklagte, die Berufung und die noch rechtshängige Klage seien kostenfällig abzuweisen, soweit auf diese eingetreten werde. Das Obergericht zieht in Erwägung: