4. Der geforderte Betrag gemäss Ziffer 3 reduziert sich um die ausgewiesen einbezahlten Sozialabgaben. 5. Die Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger eine pönale Entschädigung in der Höhe von 3 Monatslöhnen, ausmachend CHF 37'500.00, zuzüglich Verzugszins zu 5 % seit dem 11. Februar 2020 zu bezahlen. 6. Es sei eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Erstinstanzlich beantragte, aber abgewiesene Beweisanträge seien wie folgt nachzuholen: 7. Es sei Herr F._____, G._____ GmbH, mit Sitz in Q._____, […] H._____, […], als Zeuge einzuvernehmen.