Total Fr. 6'078.70 Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt. Sie werden mit seinem Vorschuss bzw. der bereits bezahlten Pauschale für das Schlichtungsverfahren verrechnet. Der Kläger hat dem Gericht Fr. 278.70 nachzuzahlen. 5. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 14'227.90 (inkl. MWST von Fr. 1'017.20) zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 26. August 2024 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob der Kläger am 25. September 2024 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: