" 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Fr. 6'763.10 nebst Zins zu 5 % seit 11. Februar 2020 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ein Arbeitszeugnis mit dem folgenden Wortlaut auszustellen: […]. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 5'500.00 b) den Kosten der Beweisführung Fr. 278.70 c) der Pausale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00