3.3. Mit Berufungsantwort vom 19. November 2024 beantragte der Kläger die Abweisung der Berufung, soweit auf diese einzutreten sei, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. 3.4. Mit Eingabe vom 3. Dezember 2024 stellte der Beklagte diverse prozessuale Anträge. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: