Nach Einholung der schriftlichen Schlussvorträge hiess das Bezirksgericht Muri mit Urteil vom 9. Januar 2024 die Klage gut und verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von Fr. 60'000.00 zuzüglich 5 % Zins ab 1. Juni 2020, der Kosten des Schlichtungsverfahrens von Fr. 300.00 sowie einer Parteientschädigung von Fr. 14'707.25 und auferlegte ihm die Gerichtskosten von Fr. 5'473.40. 2.7. Mit Eingabe vom 29. Januar 2024 verlangte der Beklagte die Begründung des ihm am 18. Januar 2024 zugestellten Entscheids. Der begründete Entscheid wurde ihm am 21. August 2024 zugestellt.